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   BVerwG, 13.06.2008 - 2 C 75.07   

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BVerwG, 13.06.2008 - 2 C 75.07 (https://dejure.org/2008,13464)
BVerwG, Entscheidung vom 13.06.2008 - 2 C 75.07 (https://dejure.org/2008,13464)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Juni 2008 - 2 C 75.07 (https://dejure.org/2008,13464)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Kürzung der Beihilfe eines Lehrers um die Kostendämpfungspauschale - Verfassungsmäßigkeit des § 12a Beihilfeverordnung Nordrhein-Westfalen (BVO NRW) - Vereinbarkeit der pauschalen Selbstbeteiligung der Beamten an Krankheitskosten mit der Fürsorgepflicht und der ...

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 07.11.2002 - 2 BvR 1053/98

    Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen I

    Auszug aus BVerwG, 13.06.2008 - 2 C 75.07
    In solchen Lebenslagen gebietet auch die verfassungsrechtliche Fürsorgepflicht, dass Beamte nicht mit erheblichen Aufwendungen belastet bleiben, die sie durch zumutbare Eigenvorsorge nicht absichern können (BVerfG, Beschluss vom 7. November 2002 - 2 BvR 1053/98 - BVerfGE 106, 225 ; Kammerbeschluss vom 2. Oktober 2007 - 2 BvR 1715/03 - DVBl 2007, 1493 ; BVerwG, Urteil vom 3. Juli 2003 a.a.O. ; stRspr).

    Ergänzend treten Beihilfen als anlassbezogene Leistungen aus öffentlichen Mitteln hinzu (BVerfG, Beschluss vom 7. November 2002 a.a.O. ; BVerwG, Urteil vom 3. Juli 2003 a.a.O. ).

    Denn es gehört nicht zu dem überlieferten Kernbestand von Strukturprinzipien, die das Berufsbeamtentum während eines längeren, traditionsbildenden Zeitraums, mindestens aber unter Geltung der Weimarer Reichsverfassung maßgeblich geprägt haben (BVerfG, Beschluss vom 7. November 2002 a.a.O. ; Kammerbeschluss vom 2. Oktober 2007 a.a.O. ; BVerwG, Urteil vom 3. Juli 2003 a.a.O. ).

    Stellen Absenkungen des Beihilfestandards im Zusammenwirken mit anderen Besoldungseinschnitten die Amtsangemessenheit der Alimentation in Frage, so ist verfassungsrechtlich nicht die Anpassung der Beihilfen, sondern eine entsprechende Korrektur der Besoldungsgesetze geboten, die das Alimentationsprinzip konkretisieren (BVerfG, Beschluss vom 7. November 2002 a.a.O. ; Kammerbeschluss vom 2. Oktober 2007 a.a.O. ).

  • BVerwG, 03.07.2003 - 2 C 36.02

    Alimentation; Beihilfe; Beihilfestandard; Eigenbeteiligung; Eigenvorsorge;

    Auszug aus BVerwG, 13.06.2008 - 2 C 75.07
    Dies hat der Senat bereits in dem Urteil vom 3. Juli 2003 - BVerwG 2 C 36.02 - (BVerwGE 118, 277 ) dargelegt, auf das verwiesen wird.

    In solchen Lebenslagen gebietet auch die verfassungsrechtliche Fürsorgepflicht, dass Beamte nicht mit erheblichen Aufwendungen belastet bleiben, die sie durch zumutbare Eigenvorsorge nicht absichern können (BVerfG, Beschluss vom 7. November 2002 - 2 BvR 1053/98 - BVerfGE 106, 225 ; Kammerbeschluss vom 2. Oktober 2007 - 2 BvR 1715/03 - DVBl 2007, 1493 ; BVerwG, Urteil vom 3. Juli 2003 a.a.O. ; stRspr).

    Ergänzend treten Beihilfen als anlassbezogene Leistungen aus öffentlichen Mitteln hinzu (BVerfG, Beschluss vom 7. November 2002 a.a.O. ; BVerwG, Urteil vom 3. Juli 2003 a.a.O. ).

    Denn es gehört nicht zu dem überlieferten Kernbestand von Strukturprinzipien, die das Berufsbeamtentum während eines längeren, traditionsbildenden Zeitraums, mindestens aber unter Geltung der Weimarer Reichsverfassung maßgeblich geprägt haben (BVerfG, Beschluss vom 7. November 2002 a.a.O. ; Kammerbeschluss vom 2. Oktober 2007 a.a.O. ; BVerwG, Urteil vom 3. Juli 2003 a.a.O. ).

  • BVerfG, 02.10.2007 - 2 BvR 1715/03

    Verfassungsbeschwerden gegen niedersächsische Kostendämpfungspauschale ohne

    Auszug aus BVerwG, 13.06.2008 - 2 C 75.07
    In solchen Lebenslagen gebietet auch die verfassungsrechtliche Fürsorgepflicht, dass Beamte nicht mit erheblichen Aufwendungen belastet bleiben, die sie durch zumutbare Eigenvorsorge nicht absichern können (BVerfG, Beschluss vom 7. November 2002 - 2 BvR 1053/98 - BVerfGE 106, 225 ; Kammerbeschluss vom 2. Oktober 2007 - 2 BvR 1715/03 - DVBl 2007, 1493 ; BVerwG, Urteil vom 3. Juli 2003 a.a.O. ; stRspr).

    Denn es gehört nicht zu dem überlieferten Kernbestand von Strukturprinzipien, die das Berufsbeamtentum während eines längeren, traditionsbildenden Zeitraums, mindestens aber unter Geltung der Weimarer Reichsverfassung maßgeblich geprägt haben (BVerfG, Beschluss vom 7. November 2002 a.a.O. ; Kammerbeschluss vom 2. Oktober 2007 a.a.O. ; BVerwG, Urteil vom 3. Juli 2003 a.a.O. ).

    Stellen Absenkungen des Beihilfestandards im Zusammenwirken mit anderen Besoldungseinschnitten die Amtsangemessenheit der Alimentation in Frage, so ist verfassungsrechtlich nicht die Anpassung der Beihilfen, sondern eine entsprechende Korrektur der Besoldungsgesetze geboten, die das Alimentationsprinzip konkretisieren (BVerfG, Beschluss vom 7. November 2002 a.a.O. ; Kammerbeschluss vom 2. Oktober 2007 a.a.O. ).

  • BVerwG, 20.06.1996 - 2 C 7.95

    Besoldung kinderreicher Beamter

    Auszug aus BVerwG, 13.06.2008 - 2 C 75.07
    Demnach wird den Beamten im Erfolgsfall zugemutet abzuwarten, bis der Gesetzgeber eine Neuregelung getroffen hat (Teilurteil vom 14. November 1985 - BVerwG 2 C 14.83 - Buchholz 235 § 2 BBesG Nr. 6; Urteile vom 20. Juni 1996 - BVerwG 2 C 7.95 - Buchholz 240 § 2 BBesG Nr. 8 und vom 28. April 2005 - BVerwG 2 C 1.04 - BVerwGE 123, 308 ).

    In wirtschaftlichen Notlagen kommen möglicherweise unter dem Gesichtspunkt der Fürsorgepflicht vorläufige Zahlungen in Betracht (vgl. Urteil vom 20. Juni 1996 a.a.O.).

  • BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02

    Verfassungsbeschwerde von drei Ruhestandsbeamten gegen Vorschriften des

    Auszug aus BVerwG, 13.06.2008 - 2 C 75.07
    Die Beamten müssen über ein Nettoeinkommen verfügen, das ihre rechtliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit gewährleistet und über die Befriedigung der Grundbedürfnisse hinaus einen dem Amt angemessenen Lebenszuschnitt ermöglicht (BVerfG, Urteile vom 27. September 2005 - 2 BvR 1387/02 - BVerfGE 114, 258 und vom 6. März 2007 - 2 BvR 556/04 - BVerfGE 117, 330 ; stRspr).

    Die Besoldung ist nicht mehr amtsangemessen, wenn die finanzielle Ausstattung der Beamten greifbar hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung zurückbleibt (BVerfG, Urteil vom 27. September 2005 - 2 BvR 1387/02 - BVerfGE 114, 258 ; Beschlüsse vom 20. März 2007 - 2 BvL 11/04 - BVerfGE 117, 372 und vom 24. September 2007 - 2 BvR 1673/03 - DVBl 2007, 1435 ; BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2002 - BVerwG 2 C 34.01 - BVerwGE 117, 305 ).

  • BVerwG, 28.04.2005 - 2 C 1.04

    Begrenzte Dienstfähigkeit; Dienstbezüge; Dienstunfähigkeit; Ruhegehalt;

    Auszug aus BVerwG, 13.06.2008 - 2 C 75.07
    Dies folgt aus der außergewöhnlichen Bedeutung der Beihilfe und ihres Wechselbezugs zu den Besoldungs- und Versorgungsbezügen, wobei jedenfalls die Gesetzesbindung der Besoldung zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne von Art. 33 Abs. 5 GG gehört (Urteil vom 28. April 2005 - BVerwG 2 C 1.04 - BVerwGE 123, 308 ).

    Demnach wird den Beamten im Erfolgsfall zugemutet abzuwarten, bis der Gesetzgeber eine Neuregelung getroffen hat (Teilurteil vom 14. November 1985 - BVerwG 2 C 14.83 - Buchholz 235 § 2 BBesG Nr. 6; Urteile vom 20. Juni 1996 - BVerwG 2 C 7.95 - Buchholz 240 § 2 BBesG Nr. 8 und vom 28. April 2005 - BVerwG 2 C 1.04 - BVerwGE 123, 308 ).

  • BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98

    DDR-Dienstzeiten

    Auszug aus BVerwG, 13.06.2008 - 2 C 75.07
    Ihm ist bei der Gestaltung des Besoldungsrechts ein weiter Spielraum politischen Ermessens eröffnet, der grundsätzlich erst durch Maßnahmen überschritten wird, die sich als evident sachwidrig erweisen (BVerfG, Beschlüsse vom 4. April 2001 - 2 BvL 7/98 - BVerfGE 103, 310 und vom 6. Mai 2004 - 2 BvL 16/02 - BVerfGE 110, 353 ; stRspr).
  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvL 11/04

    Versorgungsbezüge aus dem Beförderungsamt: Wartefrist von drei Jahren

    Auszug aus BVerwG, 13.06.2008 - 2 C 75.07
    Die Besoldung ist nicht mehr amtsangemessen, wenn die finanzielle Ausstattung der Beamten greifbar hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung zurückbleibt (BVerfG, Urteil vom 27. September 2005 - 2 BvR 1387/02 - BVerfGE 114, 258 ; Beschlüsse vom 20. März 2007 - 2 BvL 11/04 - BVerfGE 117, 372 und vom 24. September 2007 - 2 BvR 1673/03 - DVBl 2007, 1435 ; BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2002 - BVerwG 2 C 34.01 - BVerwGE 117, 305 ).
  • BVerfG, 24.09.2007 - 2 BvR 1673/03

    Verminderungen der Besoldungs- und Versorgungsanpassungen zur Bildung einer

    Auszug aus BVerwG, 13.06.2008 - 2 C 75.07
    Die Besoldung ist nicht mehr amtsangemessen, wenn die finanzielle Ausstattung der Beamten greifbar hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung zurückbleibt (BVerfG, Urteil vom 27. September 2005 - 2 BvR 1387/02 - BVerfGE 114, 258 ; Beschlüsse vom 20. März 2007 - 2 BvL 11/04 - BVerfGE 117, 372 und vom 24. September 2007 - 2 BvR 1673/03 - DVBl 2007, 1435 ; BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2002 - BVerwG 2 C 34.01 - BVerwGE 117, 305 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2007 - 1 A 4955/05

    Kostendämpfungspauschale im Beihilferecht des Landes NRW seit 2003

    Auszug aus BVerwG, 13.06.2008 - 2 C 75.07
    Dies hätte eine nicht hinnehmbare Rechtsunsicherheit zur Folge, wie die Entwicklung der Rechtsprechung in Nordrhein-Westfalen zeigt: Mit der Begründung, die Alimentationspflicht sei verletzt, hat der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster im Rahmen von Klagen auf Gewährung höherer Beihilfen eine "Anwendungssperre" für § 12a BVO NRW ausgesprochen (OVG Münster, Urteil vom 10. September 2007 - 1 A 4955/00 - DVBl 2007, 1297).
  • BVerfG, 06.05.2004 - 2 BvL 16/02

    Zur Neugestaltung der Besoldungstabellen

  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 34.01

    Absenkung der Besoldung und Versorgung; Alimentationsprinzip; Eigenbeitrag zur

  • BVerwG, 14.11.1985 - 2 C 14.83

    Amtsangemessene Alimentation bei verheirateten Beamten der Besoldungsgruppe A 11

  • VG Arnsberg, 27.12.2007 - 2 K 480/06

    Beamtenbesoldung - angemessene Alimentation - Urlaubsgeld

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2003 - 1 A 4755/00

    Abänderung und Ergänzung des Beihilferechts des Landes Nordrhein-Westfalen durch

  • BVerfG, 13.09.2005 - 2 BvF 2/03

    Beitragssatzsicherungsgesetz mit Grundgesetz vereinbar

  • BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 30/88

    8. Rundfunkentscheidung

  • BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91

    Beamtenkinder

  • BVerfG, 06.03.2007 - 2 BvR 556/04

    Keine Ballungsraumzulage für Beamte zum Ausgleich der erhöhten

  • BVerwG, 17.06.2004 - 2 C 50.02

    Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter

  • BVerfG, 27.01.1976 - 1 BvR 2325/73

    Speyer-Kolleg

  • BVerwG, 01.12.1978 - 7 C 68.77

    Ausbildungsnote - Anrechnung auf Gesamtnote - Zweite juristische Staatsprüfung -

  • VG Karlsruhe, 23.06.2020 - 2 K 8782/18

    Einbehaltung der beihilferechtlichen Kostendämpfungspauschale für Beamte der

    Insbesondere steht der Statthaftigkeit des vom Kläger gestellten Verpflichtungsantrags nicht die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entgegen, wonach für Klagen eines Beamten oder Richters, mit denen geltend gemacht wird, die ihm gewährte Besoldung sei insgesamt verfassungswidrig zu niedrig bemessen, (allein) die Feststellungsklage statthaft ist, weil aus der Feststellung einer Verfassungswidrigkeit der Besoldung angesichts des weiten Spielraums des Besoldungsgesetzgebers bei der Wahl der Mittel zur Herstellung eines verfassungskonformen Zustands nicht unmittelbar ein Anspruch auf Auszahlung verfassungskonformer Dienstbezüge folgt (vgl. dazu grundlegend BVerwG, Urt. v. 20.03.2008 - 2 C 49.07 - BVerwGE 131, 20 ; Beschl. v. 13.06.2008 - 2 C 75.07 -, juris ; zuletzt erneut bestätigt durch BVerwG, Urt. v. 21.09.2017 - 2 C 30.16 -, NVwZ 2018, 260 jeweils m.w.N.).
  • VG Karlsruhe, 15.12.2016 - 6 K 4048/14

    Vorlage an das Bundesverfassungsgericht wegen Vereinbarkeit von BesG BW 2010,

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist für Klagen eines Beamten oder Richters, mit denen geltend gemacht wird, die ihm gewährte Besoldung sei insgesamt verfassungswidrig zu niedrig bemessen, (allein) die Feststellungsklage statthaft, weil aus der Feststellung einer Verfassungswidrigkeit der Besoldung angesichts des weiten Spielraums des Besoldungsgesetzgebers bei der Wahl der Mittel zur Herstellung eines verfassungskonformen Zustands nicht unmittelbar ein Anspruch auf Auszahlung verfassungskonformer Dienstbezüge folgt (vgl. dazu nur BVerwG, Beschluss vom 13.06.2008 - 2 C 75.07 -, juris ; Urteil vom 28.05.2009 - 2 C 23.07 -, juris ).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.09.2009 - 4 S 1704/07

    Beamtenversorgung - Kürzung der Sonderzahlung nach § 4a BSZG - "Abzug für

    Will der Gesetzgeber die Sonderzahlungen streichen oder kürzen, unterliegt er demnach nicht den strengen Bindungen durch das Alimentationsprinzip (BVerwG, Urteil vom 13.06.2008 - 2 C 75.07 -, Juris).

    Ihm ist bei der Gestaltung des Besoldungsrechts ein weiter Spielraum politischen Ermessens eröffnet, der grundsätzlich erst durch Maßnahmen überschritten wird, die sich als evident sachwidrig erweisen (BVerwG, Beschluss vom 13.06.2008 - 2 C 75.07 -, a.a.O. m.w.N.).

    Dieses kann aber nur dadurch geltend gemacht werden, dass der Beamte Klage auf Feststellung erhebt, sein Nettoeinkommen sei verfassungswidrig zu niedrig bemessen (BVerwG, Beschluss vom 13.06.2008 - 2 C 75.07 -, a.a.O., und Urteil vom 28.05.2009 - 2 C 23.07 -, a.a.O., jeweils m.w.N.; Urteil des Senats vom 26.05.2009 - 4 S 1052/07 -).

  • VG Sigmaringen, 26.01.2022 - 4 K 187/21

    Kinderbezogener Familienzuschlag; Verfassungswidrigkeit

    Aus der mit dem Begehren vordergründig geltend gemachten Verfassungswidrigkeit der hier in Rede stehenden Besoldungsregelung (der Charakter des [kinderbezogenen Teils des] Familienzuschlags als Dienstbezug folgt aus § 1 Abs. 2 Nr. 3 LBesGBW) folgt nämlich angesichts des weiten Spielraums des Besoldungsgesetzgebers bei der Wahl der Mittel zur Herstellung eines verfassungskonformen Zustands nicht unmittelbar ein Anspruch auf Auszahlung eines höheren Anteils des kinderbezogenen Teils des Familienzuschlags (vgl. dazu nur BVerwG, Beschluss vom 13. Juni 2008 - 2 C 75.07 -, juris Rn. 28 ff.; Urteil vom 28. Mai 2009 - 2 C 23.07 -, juris Rn. 40 f.).

    Statthaft ist aus diesen Gründen allein die hilfsweise erhobene Feststellungsklage, § 43 Abs. 1 VwGO (vgl. dazu nur BVerwG, Beschluss vom 13. Juni 2008 - 2 C 75.07 -, juris Rn. 28 ff.; Urteil vom 28. Mai 2009 - 2 C 23.07 -, juris Rn. 40 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.2008 - 4 S 725/06

    Kürzung des Weihnachtsgeldes für Richter in Baden-Württemberg verfassungsgemäß

    Insoweit steht dem Antrag weder der Grundsatz der Subsidiarität der Feststellungsklage (§ 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO) entgegen noch fehlt es an dem nach § 43 Abs. 1 VwGO erforderlichen Feststellungsinteresse (zur Statthaftigkeit eines derartigen Feststellungsantrags vgl. auch BVerwG, Urteil vom 13.06.2008 - 2 C 75.07 -, Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.2014 - 4 S 129/14

    Zulässigkeit der Absenkung der Eingangsbesoldung nach BesG BW 2010 § 23 Abs 1 und

    Aus den von ihm angeführten, sich jeweils auf die Kürzung von Versorgungsleistungen beziehenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02 -, BVerfGE 114, 258), des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 13.06.2008 - 2 C 75.07 -, Juris) und des Senats (Urteil vom 08.09.2009, a.a.O.) kann der Kläger daher für seinen Einwand nichts herleiten.
  • OVG Niedersachsen, 11.11.2008 - 5 LB 17/08

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für nicht verschreibungspflichtige

    Steht die Verfassungsmäßigkeit ihrer Alimentation in Frage, sind die Beamten darauf verwiesen, ihren Alimentationsanspruch dadurch geltend zu machen, dass sie Klagen auf Feststellung erheben, ihr Nettoeinkommen sei verfassungswidrig zu niedrig bemessen (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urt. v. 13.06.2008 - BVerwG 2 C 75.07 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.2009 - 4 S 2217/08

    Sonderzahlung - Ernennung eines Beamten vor dem 31.12.2004 - Beurlaubung ohne

    Mit seiner hierauf gestützten Forderung nach einem "gesteigerten sachlichen Grund" für die umstrittene Wartezeitregelung verkennt der Kläger jedoch, dass die Sonderzahlungen - wie bereits erwähnt - nicht zu dem durch Art. 33 Abs. 5 GG gesicherten Kernbestand des Anspruchs auf amtsangemessenen Unterhalt zählen, sodass der Gesetzgeber bei beschränkenden Maßnahmen nicht den strengen Bindungen des Alimentationsprinzips unterliegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.06.2008 - 2 C 75.07 -, Juris und Senatsurteil vom 08.09.2009 - 4 S 1704/07 - ).
  • VG Karlsruhe, 11.09.2014 - 2 K 1376/14

    Besondere Eingangsbesoldung; Absenkung der Besoldung

    Mit seiner hierauf gestützten Forderung nach einem "gesteigerten sachlichen Grund" für die umstrittene Wartezeitregelung verkennt der Kläger jedoch, dass die Sonderzahlungen - wie bereits erwähnt - nicht zu dem durch Art. 33 Abs. 5 GG gesicherten Kernbestand des Anspruchs auf amtsangemessenen Unterhalt zählen, sodass der Gesetzgeber bei beschränkenden Maßnahmen nicht den strengen Bindungen des Alimentationsprinzips unterliegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.06.2008 - 2 C 75.07 -, Juris und Senatsurteil vom 08.09.2009 - 4 S 1704/07 - ).
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